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eine Anmerkung vorab

Eigentlich kann man nicht von "Thesen" sprechen, es handelt sich in der Regel um an den Haaren herbei gezogenen Behauptungen. In diesem Abschnitt stelle ich ein paar dieser Behauptungen vor und entkräfte diese. Abschließend zeige ich an einem ausgewählten Beispiel den Zusammenhang zu rechtsextremen Positionen her (Holocaustleugung).

Der Text entstand, bevor ein sg. "Reichsbürger" einen Polizeibeamten erschossen hatte. U. a. dies war der Grund, diese Bewegung auch seitens des Verfassungsschutzes stärker ins Visier zu nehmen.

Was bzw. wer sind die sg. "Reichsbürger"?

Die Reichsbürger-Bewegung ist keine homogene Gruppe. Gemeinsam ist ihnen die Ablehnung des (politischen) Systems der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind der Meinung, dass die Bundesrepublik Deutschland als Staat nicht existiere und illegal sei, woraus dann die Ablehnung allen staatlichen Handels resultiert sowie die Ablehnung staatlicher Organe wie beispielsweise Polizei, Justiz, Finanzämter. So fallen die Anhänger der Bewegung immer wieder negativ auf, indem gegen staatliche Bescheide Einspruch erhoben wird mit der Begründung, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht existiere, Richtern wird die Legitimität abgesprochen usw.

"Die Methoden von „Reichsbürgern", „Reichsregierungen" und anderen „Selbstverwaltern" sind vielfältig. So flattern auch in Brandenburg Schreiben von ihnen immer häufiger den Mitarbeitern von Kommunalverwaltungen, Bürgermeistern, Schulleitern, Polizeidienststellen, Landtagsabgeordneten und vielen anderen Schreiben auf den Tisch. Darin werden amtliche Bescheide sowie Verwaltungsakte angezweifelt, Bußgeldzahlungen verweigert oder Strafbefehle negiert. Dazu werden Fantasiepapiere wie "Reichsausweise" oder angebliche "Rechtsgutachten" präsentiert. Verwaltungsmitarbeitern wird im aggressiven Ton rechtswidriges Handeln vorgeworfen. Es kommt zu Beschimpfungen und Bedrohungen und auch "Urteile" selbsternannter "Reichsgerichte" wurden schon zugestellt."

Quelle: Pressemitteilung, Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, 12.09.2012, Link zuletzt eingehen am 13. 4. 2016

Manche Anhänger sind dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen, aber nicht durchweg alle, wobei die Grenzen natürlich fließend sind.

"Hinsichtlich des extremistischen Anteils geht die Bundesregierung mit aller Vorsicht von einer unteren dreistelligen Zahl aus."

Quelle: Deutscher Bundestag: Rechtsextreme Tendenzen in der sogenannten Reichsbürgerbewegung. Drucksache 17/11970, Berlin 2012,
S. 4.

Anhänger der Bewegung besitzen eigene Ausweispapiere, Führerscheine und andere "amtliche" Dokumente. Sie sehen Deutschland in den Grenzen von 1937 oder 1914 und vertreten sich - zumindest teilweise - durch eine kommissarische Reichsregierung oder durch ein Königreich Deutschland. In einem 2004 veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Duisburg heißt es im Leitsatz:

"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."

Quelle: Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 26. Januar 2006, AZ 46 K 361/04

Ihren Ursprung haben die Anhänger durchaus in der rechtsextremen Szene insofern, als sie zumindest in einem entscheidenen Punkt deren Argumentation sich zu Eigen machen: in der Behauptung, Deutschland sei kein souveräner Staat, sondern besetzt und dass es in den Vorkriegsgrenzen fort bestehe.

Dies geht zurück auf die völkerrechtlich komplizierte Rechtsprechung als Folge der deutschen Teilung. Gerade im Rahmen der sogenannten Ost-Verträge (Grundlagen-Vertrag 1972, Warschauer Vertrag mit Polen 1970) berührte die Frage, inwieweit die DDR völkerrechtlich zu behandeln ist, da man eine Anerkennung der Zweistaatlichkeit vermeiden musste und damit die Anerkennung der DDR als eigenständigen Staat, zumal diese Verträge auch den Verlust der ehemaligen deutschen Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie bedeuteten, womit sich viele ebenfalls nicht abfinden wollten. So werden entsprechende Urteile, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts aus jener Zeit, sehr einseitig interpretiert. So kommt das Amtsgericht Duisburg im schon erwähnten Urteil zu folgendem Ergebnis:

"Die allgemein anerkannte, historisch, politisch und rechtlich legitime verfassungsmäßige Grundlage der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Rechts-Ordnung und ihrer Institutionen ist das Bonner Grundgesetz vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) in seiner zuletzt durch das Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2863) geänderten Fassung. Es ist nach wie vor in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1990 ist der gegenwärtige deutsche Nationalstaat. Einen anderen gibt es nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch, sie ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform (vgl. BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973 – 2 BvF 1/73, BVerfGE 36, 1, 15 ff. = NJW 1973, 1539; Beschluss vom 21. Oktober 1987 – 2 BvR 373/83, BVerfGE 77, 137, 149 ff. = NJW 1988, 1313; Beschluss vom 26. Oktober 2004 – 2 BvR 955/00, 2 BvR 1038/01, NVwZ 2005, 560, 563).

Das Deutsche Reich in seiner historischen Gestalt ist spätestens mit der bedingungslosen Kapitulation aller Streitkräfte vom 7. und 8. Mai 1945 institutionell vollständig zusammengebrochen (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 – 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, 56 f.; Urteil vom 17. Dezember 1953 – 1 BvR 147/52, BVerfGE 3, 58). Seine damals noch vorhandenen Organe und sonstigen staatsrechtlichen Strukturen sind im Mai 1945 auf allen Ebenen endgültig weggefallen, an ihre Stelle sind in den folgenden Jahren, zuletzt durch die deutsche Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, neue, durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschränkt legitimierte Strukturen getreten.

Anderslautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 – 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, 56 f.; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsgg. vom Bundesministerium des Innern, 2004, S. 55, 89 f.) oder von Psychopathen vertreten (vgl. dazu Informationsdienst gegen Rechtsextremismus, www.idgr.de, Suchbegriff: kommissarische Reichsregierung)."

Quelle: Amtsgericht Duisburg, Urteil vom 26. Januar 2006, AZ 46 K 361/04, S. 5, Absätze 9-11, Hervorhebung von mir.

 

In der Rechtsprechung wird auf das "Deutsche Reich" verwiesen. Hiermit ist mitnichten das Dritte Reich gemeint, wie es die Reichsbürger häufig behaupten, sondern die Weimarer Republik, also Deutschland in den Jahren 1919-1933. Der Begriff "Weimarer Republik" ist kein institutioneller Begriff, sondern eher umganssprachlich genutzt, um sich sprachlich abzugrenzen vom Kaiserreich. Beide waren offiziell bezeichnet worden als "Deutsches Reich".

Hier die ersten drei für diesen Sachverhalt wesentlichen Artikel:

Art. 1. Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Art. 2. Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.

Art. 3. Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold. Die Handelsflagge ist schwarz-weißrot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke.

Artikel eins ist eindeutig, auch die Weimarer Republik war ein Deutsches Reich. Die Farben der Flagge sind deifiniert im Artikel drei. Hier wird der historische Bezug der BRD zu ihrer Vergangenheit klar, denn man übernahm die Farben der Weimarer Republik. Die These, dass Deutschland der rechtliche Nachfolger in allen Bereichen des Dritten reiches sei, mithin "Nazi-Gesetze" angewendet werden, ist absurd.

Etwas komplizierter verhält es sich mit der Kontinuität und den Brüchen aufgrund von Artikel 2, der Resulat des Kaiserreiches ist. Hier bewegt man sich bezüglich der Reichsbürger-Thesen auf dem Gebiet des Staatsbürgerrechts.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht (StAG) wurde erst mit der Wirkung zum 1. 1. 2000 in Staatsangehörigkeitsrecht umbenannt und verändert, vorher galt das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStag). Natürlich wurde auch bis zum Jahr 2000 das RuStAG mehrfach modifiziert und den Erfordernissen angepasst.

Im aktuellem StAG heißt es lapidar:

§1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Im RuStAG wurde hingegen auf die Reichszugehörigkeit verwiesen, die Rechtsprechung der Verwaltungsorgane und das Bundesverfassungsgericht machten hingegen mehrfach klar, wie im damaligen Zeitraum das RuStAG zu interpretieren ist, was Reichsbürger allerdings nur sehr selektiv wahrnehmen.

Deutschland: eine in der UNO eingetragene NGO?

Eine beliebte Behauptung der Reichsbürger lautet, das Deutschland in der UNO als NGO (non-govermental-organisation/Nichtregierungsoranisation) eingetragen ist. Als NGO bezeichnet man Verbände und Vereine, die sich zivilrechtlichen Aufgaben verschrieben haben, z. B. Amnesty International, Human Rigths Watch, Greenpeace u. v. a. Das regionale Informationszentrum der UNO für Westeuropa definiert NGO folgendermaßen:

"Nichtregierungsorganisation (NGOs) ist eine nicht gewinnorientierte Organisation von Bürgern, die lokal, national oder international tätig sein kann. Auf ein bestimmtes Ziel hin ausgerichtet, versuchen NGOs, eine Vielzahl von Leistungen und humanitären Aufgaben wahrzunehmen, Bürgeranliegen bei Regierungen vorzubringen und die politische Landschaft zu beobachten.

NGOs stellen Analysen und Sachverstand zur Verfügung und helfen, internationale Übereinkünfte zu beobachten und umzusetzen. Manche NGOs wurden für ganz bestimmte Aufgaben gegründet, so zum Beispiel für Menschenrechte, Umwelt oder Gesundheit. Ihre Kontakte zu Einrichtungen der Vereinten Nationen hängen ganz von ihren Zielen, Standorten und Möglichkeiten ab.

Zu den gängigen Formen der Zusammenarbeit zwischen NGOs und der UNO zählt die Assoziierung mit der Hauptabteilung Presse und Information (DPI) sowie der Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC). "

Quelle: https://www.unric.org/de/aufbau-der-uno/85, Link zuletzt eingesehen am 9. 8. 2016, Hervorhebung von mir

Das Lexikon der Politik definiert NGO wie folgt:

Abkürzung für engl. Non-Governmental-Organizations, dt. auch NRO = Nicht-Regierungs-Organisationen. Gängigen Definitionen zufolge sind NGOs angesiedelt »zwischen Markt und Staat«. Sie handeln nicht-profitorientiert (auch: Non-Profit-Organizations), streben keine Regierungsämter an und unterscheiden sich durch ihre nicht-eigennützige, intermediäre Tätigkeit zwischen »Betroffenen« und polit.-administrativen Instanzen auch von Selbsthilfeorganisationen.

Quelle: [Band 7. Politische Begriffe: NGO. Lexikon der Politik, S. 9156 (vgl. LexPol.Bd.7, S. 422) http://www.digitale-bibliothek.de/band79.htm ], Hervorhebung von mir

Bereits hier taucht ein Widerspruch in der Argumentation der Reichsbürger offen zutage: ein Merkmal einer NGO ist eine  "nicht gewinnorientierte Organisation", andererseits aber soll ja Deutschland eine eingetragene GmbH sein.

Reichsbürger behaupten nun, dass Deutschland eine in der UNO eingetragene NGO sei. "Belegt" wird dies mit diesem Video, hochgeladen am 26. Februar 2012:

Quelle: Youtube, Link zuletzt eingesehen am 9. 8. 2016.

Beim Video handelt es sich um den angeblichen Nachweis der obigen Behauptung der sg. "Reichsbürger". Das Video seziere ich nun entsprechend den im Video gezeigten Arbeitsschritten.

Als erstes wird aus dem Artikel 133 GG der Begriff "Bund" herauskopiert und in eine Datenbank der UNO eingetragen bzw. hineinkopiert.

Link zur Datenbank: http://esango.un.org/civilsociety/login.do

Ab Minute 00:34 wird nun die Suche gestartet mit dem Begriff "Bund". Die Suche liefert verschiedene Einträge, die intern in der Datenbank mit dem Begriff "Bund" assoziert sind (Minute 01:01).

Der Begriff "BUND" selbst ist auch in der Datenbank vorhanden. Ein Anklicken (Minute 01:05) zeigt folgenden Eintrag (Minute 01:07):

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Nun ist es ein Leichtes, die Adresse per Google zu recherchieren, worauf der Macher des Videos allerdings verzichtet - warum wohl?

Gibt man nun "Bundesgeschäftsstelle Im Rheingarten 7" in Google ein, stößt man auf verschiedene Webseiten, die sich mit Umwelt- und Naturschutz befassen. An dieser Adresse war der "Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschlands" gemeldet, landläufig abgekürzt als "BUND". Der BUND zog schon im Jahr 2000 nach Berlin um, der Datenbankeintrag der UNO ist veraltet, im Web finden sich aber noch diverse nicht mehr gepflegte Webseiten, die den "Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschlands" unter dieser Adresse führen, zum Beispiel hier: http://www.tierundnatur.de/nkon-ver.htm, Link zuletzt eingesehen am 10. August 2016. Ehe diese veraltete Webseite verschwindet, hier ein Screenshot:

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Natürlich kann man beim "Bund für Umwelt- und Naturschutz" selbst anfragen, an welcher Adresse sie vor den Umzug nach Berlin saßen.

Ab Minute 01:35 fragt er die Datenbank Webseite www.un.org im Bereich der Mitgliedsstaaten ab. Der Begriff "Germany" wird aus diesem Datenbankeintrag kopiert (Minute 02:12) und eingetragen in die bereits bekannte Datenbank als Suchbegriff. Die Liste der Mitgliedsstaaten findet sich hier: http://www.un.org/en/databases/index.html

Sucht man mit dem Begriff "Germany" , liefert die Suche nur mit "Germany" assozierte Einträge, aber keinen Eintrag "GERMANY", wie im Video gezeigt. In diesem Zusammenhamng möchte ich darauf hinweisen, dass in der Abfrage, wie im Video gezeigt, unter der Adressangabe "non available" zu finden ist (Minute 03:25). Eigentlich müsste man ja hier eine erwarten können, sofern es sich bei "Germany" um eine NGO handelt.

Ab Minute 03:50 wird noch einmal die Adresse des Eintrages "BUND" recherchiert, die dann in Google Maps eingetragen wird (Minute 04:06).

Interessanterweise klickt der Macher des Ursprungsvideos keine anderen Links an, warum wohl? Google Maps liefert "unbekannte Adresse", wenn man nach dem Ort "Bundesgeschäftsstelle im Rheingarten 7" sucht. Das verwundert nicht, zog doch die Geschäftsstelle des BUNDs bereits im Jahr 2000 von Bonn nach Berlin. Der Datenbankeintrag der UNO ist veraltet.

Aber der Macher des Videos hätte ja mal auf einen anderen Link klicken können, den Google zeigt, nämlich den Eintrag "Rheinhaus Objekt 610-0 im Rheingarten 7". Das Suchergebnis verweist auf ein Mietwohnungsangebotangebot, insgesamt 21 Wohnungen mit 1-5 Zimmern, Erstbezug 2014...

Deutschland: eine Finanzagentur BRD GmbH?

Eine der sehr absurden Behauptungen der Anhänger lautet, dass die Bundesrepublik eine Firma und kein Staat sei. In solchen Zusammenhängen fällt häufig das Stichwort "BRD GmbH". Unterfüttert wird dies zusätzlich mit der Annahme, dass man einen Personalausweis besitzt, wobei der Begriff "Personal" im Sinn von "Angestellter" interpretiert wird.

Diese Behauptungen speisen sich aus der Tatsache, dass es eine Deutsche Finanzagentur Bundesrepublik Deutschland GmbH gibt. Diese hatte ursprünglich die Aufgabe, die Staatsschulden zu verwalten. Im Lauf der Zeit wurde der Aufgabenkreis erweitert, auch nannte sich die Verwaltung mehrmals um (vgl. den Link zur Geschichte der Finanzagentur).

Auch wird von Anhängern vorgebracht, dass das Vorliegen einer Steuernummer des Bundestages und anderer Staatsorgane Kennzeichnen einer Firma seien. Da der Deutsche Bundestag und andere Organe als juristische Personen geschäftlich tätig sind (es muss Personal bezahlt werden - Hausmeister, Pförtner, Reinigungskräfte usw., Telefon, Strom und anderes bezahlt werden usw.), liegt selbstverständlich auch eine Umsatzsteuernummer vor.

der Personalausweis: ein Angestelltenausweis?

Bezüglich des Ausweispapiers wird von Anhängern der Reichsbürger-Bewegungen vorgebracht, dass es angeblich korrekt "Personen-Ausweis" heißen muss statt "Personal-Ausweis" und dass man in einem nicht-existenten Staat lebe, da als Staatsangehörigkeit "deutsch" und nicht "Deutschland" angegeben wird. In anderen Ländern, so wird behauptet, findet sich der Ländername. Auch habe es vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland "Personen-Ausweise" gegeben.

So heißt es auf einer einschlägigen Webseite:

"Übrigens! Die Deutschen wissen noch nicht einmal, dass sie gar keine Staatsangehörigkeit besitzen. “Wieso nicht?”, werden Sie sich sicher fragen. Ganz einfach!

Werfen Sie doch mal einen Blick in Ihren Personalausweis. Was steht da unter Staatsangehörigkeit? Richtig! DEUTSCH! Es gibt aber kein Land, das “Deutsch” heißt, oder kennen Sie vielleicht ein solches Land!? In fast ganz Europa steht in den Ausweisen das entsprechende Land (Italien, Österreich usw.). In deutschen Bundespersonalausweisen steht plump: “DEUTSCH”.

Früher gab es Personenausweise, in welchen teilweise auch schon eine verworrene Staatsangehörigkeit genannt wurde, doch immerhin gab es wenigstens Personenausweise, und keine Personalausweise: Ihr Ausweis, den Sie persönlich besitzen, heißt übrigens nicht einfach nur so “Bundespersonalausweis”, sondern weil Sie zum Personal der BRD-Finanzagentur-Gmbh gehören – und wissen Sie, wer Sie zum Personal dieser Firma gemacht hat? Ganz einfach! Sie selbst! Sie haben den Ausweis selber beantragt, also quasi um Einstellung in diese Firma gebeten.

Im ehemaligen Römischen Reich mussten Sklaven, so sie denn schreiben konnten, in GROSSBUCHSTABEN eine Urkunde unterschreiben, dass Sie dem Sklavenhalter gehören.

Und nun schauen Sie doch noch mal in Ihren Bundespersonalausweis, wie Ihr Name dort geschrieben steht. Richtig! In GROSSBUCHSTABEN natürlich. Und nun raten Sie mal warum?!

Sind Sie schon mal von der Polizei angehalten worden und mussten eine Strafe bezahlen?

Nichts davon hätten Sie über sich ergehen lassen müssen, denn weder gibt es hierzulande ein anwendbares Ordnungswidrigkeitengesetz, noch Polizeibeamte."

 

Hier zwei Beispiele, entnommen aus einschlägigen Seiten der sg. "Reichsbürger"::

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Hier ist ein Beispiel zu sehen, das Reichsbürger gerne als Beleg ansehen. Allerdings taucht bereits hier der Begriff "Personal" auf, nämlich unter dem Foto: "Personalbeschreibung".

Ebenfall als "Beleg" genannt: Es gebe die Bundesrepublik als Staat nicht, ergo habe man auch keine "richtige" Staatsangehörigkeit. Deswegen steht unter "Staatsangehörigkeit" in Ausweisen nur das Adjektiv "deutsch", nicht wie es in den Augen der Reichsbürger sein müßte, "Deutschland". Sie verweisen dann gerne auf andere Beispiele, der geneigte Leser möge verstehen, dass ich auf die Quelle an dieser Stelle nicht verlinken möchte.:

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Der Begriff "Personal" ist keineswegs generell als "Angestellter" zu übersetzen. Bereits im hier gezeigten Dokument aus der Weimarer Republik taucht der Begriff "Personalbeschreibung" auf (unter der Unterschrift unter dem Foto), denn "Personal" wird als Wortzusatz benutzt und bedeutet "die Person betreffend". Es leitet sich von "Personalie" ab.

Zudem kann man der Ausweispflicht entgehen durch den Besitz eines gültigen Reisepasses. So heißt es im §1(1) Personalausweisgesetz (PAuswG): "Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen."

Selbstverständlich gibt es auch in anderen Ländern Personalausweise, zum Beispiel in Österreich:

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Auf der Rückseite wird als Staatsangehörigkeit "Österreich" genannt, da das Adjektiv "österreichisch" zu sperrig ist. Aber auch schon zur Weimarer Republik gab es Personalausweise, hier zwei Beispiele:

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Und auch in Frankreich wird als Staatsangehörigkeit das Adjektiv "francaise" benutzt:

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Diese Beispiele werden von Reichsbürgern verschwiegen. Ebenso wird verschwiegen, dass es im römischen Reich (siehe oben) gar keine Kleinschreibung gab...

die Verbindungen zu "Pegida" und rechtsextreme Positionen

Naturgemäß gibt es inhaltliche Überschneidungen mit rechtspopulistischen und sogar rechtsextremen Positionen. Dies möchte ich am Beispiel der Gruppe "Nationalversammlung" auf der Plattform "Chamy.de" verdeutlichen:

Chamy.de selbst ist nur ein Forum, unter dessen Dach verschiedene Blogger/Seitenbetreiber ihr Angebot präsentieren und eigene Gruppen gründen können. Unter Chamy.de/Impressum/Datenschutzhinweis heisst es: "chamy.de ist die Hauptseite eines Netzwerks von div. Webseiten-Betreibern, welche in Eigenverantwortung agieren!"

Die Gruppe "Nationalversammlung" ist eindeutig dem rechtsextrem-esoterischem "reichsbürgerlichem" Sprektrum zuzuordnen. Eines der Hauptziele der Gruppe ist die Herstellung der Souveränität Deutschlands. Dies wird unter dem Link "Ziele" eindeutig als Hauptziel deklariert neben verschiedenen anderen. Einige lesen sich durchaus sozial. So wird auf ein menschenwürdiges Leben in Deutschland gepocht, die soziale Absicherung der Bürger (insbesondere für sozial Schwache) soll verbessert werden. Allerdings gilt dies nur für deutsche Staatsbürger. "Finanzielle Mittel Deutschlands sind vorrangig für Deutschland und das Volk einzusetzen. Erst wenn hier alle Bedürfnisse gedeckt sind, können andere Länder und Völker unterstützt werden." Ganz offensichtlich heisst der Leitgedanke "Deutsche zuerst". Dass aber gerade dies entwicklungspolitisch höchst bedenklich ist, wird nicht thematisiert. Zwar ist Art und Umfang von Entwicklungshilfe umstritten, aber generell wirtschaftlich schwache Länder nicht zu unterstützen, würde weitere Migrationsbewegungen hervorrufen. Außerdem werden natürlich auch Gleichheitsgründsätze mit dieser Haltung eklatant verletzt. Auch ist man sich nicht zu schade, offensichtlich falsche Behauptungen aufzustellen: "Gerechte Entlohnung für gezeigte Leistungen. Dieser Punkt beinhaltet u.a., dass auch Auszubildende, die eine schulische Ausbildung machen müssen, wie z.B. in Pflegeberufen, während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung erhalten." Der Verweis auf Pflegeberufe ist irreführend. Sowohl Gesundheits- und Krankenpfleger als auch Altenpfleger bekommen eine Ausbildungsvergütung. Differenziert werden aber muss zwischen diesen Auszubildenden (drei Jahre Ausbildung) und den Pflegehelfern. Letztere absolvieren einen sg. "Pflegebasiskurs" (ca. 6 Wochen, meist von den Arbeitsämtern finanziert), diese bekommen keinerlei Vergütung. Sie bekommen Geld vom Arbeitsamt.

Dass diese Gruppe von Pegida-Anhängern durchaus gelesen wird, zeigt dieser Screenshot, der verkürzte Link verweist auf die Gruppe "Nationalversammlung":

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Holocaustleugung und Antisemitismus

Auf der Webseite wurde gepostet:

"Skandal!" Der Zentralrat der Juden leugnet den Holocaust!":

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Dem wird ein Screenshot der Webseite des Zentralrats der Juden in Deutschland gegenüber gestellt:

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Im hervorgehobenen Absatz werden sehr kurz statistische Angaben über die Anzahl der Juden vor und nach dem Holocaust in Deutschland gemacht. So lebten demzufolge 1933 in etwa 500.000 Juden in Deutschland.

Der hervorgehobene Absatz wird folgendermaßen kommentiert:

"Laut ihren Angaben sollen es angeblich nur zwischen 500.000 und 600.000 Juden sein, die in Deutschland lebten. Laut einer offiziellen Statistik lebten angeblich in ganz Europa etwa 3-3,5 Millionen Juden. Das bedeutet, dass der Zentralrat der Juden die Zahl von 6 Millionen vergasten Juden verharmlost, beziehungsweise leugnet. Also liebe Antifa, ich glaube, dass ihr jetzt wieder Arbeit habt! Kümmert euch mal um die Verschwörungstheoretiker und Nazis. Alerta, alerta, antifacista und so, ihr wisst schon.."

Hier bedient man sich einer typisch rechtsextremen Methodik. Zuerst wird eine unwahre Behauptung aufgestellt, die dann von seriöser Quelle widerlegt wird.

Die unwahre Behauptung lautet:

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Dies behauptet kein seriöser Historiker! Tatsache ist, dass rund 6 Millionen Juden ermordet worden sind während des 2. Weltkriegs. Kein seriöser Historiker, kein Geschichtsbuch behauptet, dass es sich bei den Ermordeten ausschliesslich um deutsche Juden handelte, die außerdem noch alle auf deutschem Boden vergast worden sind. Die meisten ermordeten Juden waren ausländische Juden in Polen, der Sowjetunion, Frankreich usw. Deutsche Juden stellen nur ein Bruchteil der Opfer.

Auch sagt niemand, dass alle 6 Millionen ausschließlich vergast worden sind. Außer Vergasungen sind Menschen durch Erschießen, Erhängen, Misshandlung, Krankheit, Hunger usw. zu Tode gekommen. Auch zählen Menschen, die nicht in KZs ermordet worden sind, selbstverständlich zu Opfern des Holocaust.

Nur zwei Beispiele:

Ein zweites kommt hinzu: Selbst der geposteten Webseite werden nicht vorhandene Inhalte unterstellt, damit die gemachte Aussage glaubwürdig ist. Man geht wohl davon aus, dass die Leser sich nicht die Mühe machen, die Informationen zu verifizieren.

Es wird behauptet, dass lt. einer offiziellen Statistik lediglich 3-3,5 Millionen Juden in Europa (!) gelebt hätten. Diese Aussage findet sich auf der Seite des Zentralrats der Juden in Deutschland keineswegs, siehe auch diesen externen Link. In diesem Zusammenhang ist es wohl kein Zufall, dass der Screenshot der Gruppe "Nationalversammlung" von der Seite des Zentralrats der Juden in Deutschland unleserlich ist! Und welche offizielle Statistik dies behauptet, darüber schweigt man.

Abschliessend sind noch die realen Zahlen gezeigt, so fasst der Historiker Wolfgang Benz die historischen Zahlen im Standardwerk "Dimension des Völkermord" einleitend zusammen:

"Das Institute of Jewish Affairs stellte die jüdischen Bevölkerungszahlen in Europa von 1939 (9,5 Millionen) denen im Jahr 1945 (3,1 Millionen) gegenüber, woraus sich unter Berücksichtigung von ca. 600.000 Emigranten die Größenordnung von 5,8 Millionen Opfern des Nationalsozialismus ergab.

Wolfgang Benz (Hrsg.): Dimension des Völkermords. Die Zahl der Opfer des Nationalsozialismus, München 1991, S. 9.

Der Richter im Nürnberger Prozeß Richard Jackson nahm die Anklageschrift zum Ausgangspunkt:

"Von 9,6 Millionen Juden, die in dem von den Nazis beherrschten Europa lebten, sind nach amtlichen Schätzungen sechzig von hundert umgekommen. 5,7 Millionen Juden werden in den Ländern, in denen sie früher lebten, vermißt. Über 4,5 Millionen davon lassen sich weder durch normale Sterblichkeit oder Auswanderung erklären, noch sind sie unter den Verschleppten. Die Geschichte berichtet von keinem Verbrechen, das sich jemals gegen so viele Opfer gerichtet hat oder mit solch einer berechnenden Grausamkeit begangen worden ist."

[Der Nürnberger Prozeß: Zweiter Tag. Mittwoch, 21. November 1945. Der Nürnberger Prozess, S. 1421 (vgl. NP Bd. 2, S. 140) http://www.digitale-bibliothek.de/band20.htm ]

Wolfgang Benz kommt im erwähnten Standardwerk zu folgendem Ergebnis:

"In der Gesamtbilanz ergibt sich ein Minimum von 5,29 Millionen und ein Maximum von knapp über sechs Millionen."

Benz a. a. O., S. 17

Worin liegt aber die Leugnung? Denn die Webseite leugnet ja nicht den Holocaust im klassischen Sinn, d. h. es wird nicht behauptet, dass der Mord an den europäischen Juden nicht statt gefunden habe. Die Leugnung ist hier diffiziler: Es werden durch unwahre Behauptungen Zweifel gestreut, eine wichtige Vorstufe des Leugnens. Denn wenn ich nachweisen kann (qua zuvor falscher Tatsachenbehauptung), dass nicht 6 Millionen deutsche (sic!) Juden umgebracht worden sind, könnte diese Zahl ja gar nicht stimmen... Das heisst, dass der unbedarfte Leser immer dann zweifelt, wenn er in diesem Kontext auf die Zahl "6 Millionen" stößt.

Halten wir fest: Es wird mit unwahren Behauptungen operiert, die von seriöser Quelle natürlich leicht widerlegt werden können (hier Zentralrat der Juden in Deurtschland). Die Verwendung solcher Quellen verhelfen der Seite natürlich auch, sich einen vermeintlich seriösen Anstrich zu verleihen.

Außerdem werden der Quelle nicht vorhandene Aussagen unterstellt, um seine eigene Behauptung in einem seriösem Licht erscheinen zu lassen. Dies soll generell Zweifel an der Zahl der Ermordeten streuen.

Hetze gegen den Islam

Man nehme ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat der Bundkanzlerin Merkel über den Islam und garniere es mit dem Inhalt einer eindeutig satirischen Webseite und kröne das ganze noch mit einer in der Webseite nicht gemachten Aussage, fertig ist die Hetze gegen den Islam! So war auf der Webseite unter der Überschrift "MERKEL WILL STÄRKEREN ISLAM IN DER BRD… DEUTSCHE FEIERTAGE WERDEN EINGESCHRÄNKT UND DAFÜR MUSLIMISCHE FEIERTAGE “GEFEIERT” ." folgendes zu lesen:

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Natürlich fehlen auch hier wieder sämtliche Quellenangaben, um die gemachten Aussagen zu verifizieren.

Zunächst zur Aussage der Bundeskanzelrin Angela Merkel. Diese Aussage wurde nicht Anfang Dezember 2015 gemacht, sondern stammt aus einem Interview aus der FAZ, welches im September 2010 geführt wurde.

Im Zusammenhang ergibt sich eine andere inhatliche Aussage:

"Es bleibt viel zu tun, wenn zum Beispiel viele Menschen das Gefühl haben, sie könnten abends nicht im Bus oder in der S-Bahn fahren. Auf den Schulhöfen gibt es zu viel Gewalt. Das dürfen wir nicht beschönigen und müssen in Bund, Ländern und Gemeinden zusammen dagegen vorgehen. Allerdings ist auch klar: Unser Land wird sich weiter verändern, und Integration ist auch eine Aufgabe für die Gesellschaft, die die Einwanderer aufnimmt. Wir haben uns über viele Jahre darüber Illusionen gemacht. Moscheen etwa werden stärker als früher ein Teil unseres Stadtbildes sein. Und deshalb muss man sich heute zum Beispiel auch mit der Frage beschäftigen, ob wir Imame hier in unserem Land ausbilden, die die Grundsätze unseres Staates und unserer Rechtsordnung akzeptieren, oder ob die Prediger auch in den nächsten Jahrzehnten noch hauptsächlich aus der Türkei kommen."

Bundeskanzlerin Merkel, Link zuletzt eingesehen am 26. 12. 2015.

Nun zur zweiten Kernaussage über Feiertage:

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Quelle: neueste Nachrichten, Link zuletzt eingesehen am 26. 12. 2015

Liest man die Aussage, findet man nichts über den Islam. Einer Quelle wird also erneut eine nicht vorhandene Aussage unterstellt. Aber es kommt noch dicker: Die Aussage, dass überhaupt Feiertage abgeschaft werden sollen, ist vollkommen falsch! Denn bei den sg. "Neuesten Nachrichten" handelt es sich um Satire!

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Quelle: Impressum der "Neuesten Nachrichten", Link zuletzt eingesehen am 26. 12. 2015

Fazit: Bei der Gruppe "Nationalversammlung" handelt es sich eindeutig um eine Reichsbürgerbewegung, die deutlich rechtsextrem eingestellt ist.