Der Vorwurf eines Genozids ist der schwerste, den man völkerrechtlich einem Staat machen kann. Unter dieser Ebene gibt es verschiedene Abkommen, insbesondere die Genfer Konvention, aber auch die Anti-Folter-Konvention und verschiedene andere völkerrechtliche Verträge, die Staaten zu diesen Abkommen, sofern sie diese ratifiziert haben, binden. Allerdings sind nicht alle justiziabel und mit Sanktionen belegbar bei Verstoß.
Im Zusammenhang mit Israel steht sehr schnell der Genozid an Palästinensern im Raum, ohne vorab zu prüfen, ob nicht auch andere unter dieser Schwelle liegenden Straftaten in Frage kommen könnten. Israel einen Genozid ohne Sach- und vor allem juristischen Fachkenntnissen vorzuwerfen, deutet darauf hin, dass hier eine ausgeprägte Israelfeindlichkeit handlungsleitend im Vordergrund steht. Dies gilt auch dann, wenn Juristen einen Genozid aufgrund äusserer Beobachtung, also ohne Beweiserhebung, Prüfung der Beweise solche Vorwürfe erheben. Es reicht nicht aus, zu sehen, dass eine große Anzahl von Menschen, die Träger eines ethnischen oder religlösen Merkmals sind, sterben im Rahmen einer kriegerischen Auseinandersetzung. Unter Umständen handelt es sich um Kollateralschäden, dann müsste die Verhältnismässigkeit der Mittel geprüft werden.
Verhandelt werden diese Straftaten entweder vor dem IGH oder dem IStGH. Der IGH ist eine Institution der UN und verhandelt Verfahren zwischen Staaten, der IStGH verhandelt Straftaten, die mutmasslich von Einzelpersonen begangen worden sind.